I. Allgemeines
- Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten gegenüber
Kaufleuten und für alle mit diesen getätigte, beiderseitige
Handelsgeschäfte. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten,
nachdem sie dem Besteller einmal zugegangen sind, für alle folgenden
Geschäfte. Unsere Bedingungen werden durch Auftragserteilung oder
Annahme der Lieferung durch den Besteller anerkannt. Abweichende
Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen,
sind für uns unverbindlich, auch, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen. - Eine uns erteilte Bestellung, gleichgültig, ob sie schriftlich oder mündlich
an uns oder unsere Vertreter erteilt worden ist, wird für uns erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich, es sei denn, wir hätten die
Bestellung durch Auslieferung der bestellten Ware bereits angenommen.
Abänderungen - auch für bereits laufende Aufträge - und Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der schriflichen Bestätigung
durch uns.
II. Angebote und Auftragsannahme
- Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
- Sämtliche Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen,
Farbangaben, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen usw. in Angebotsunterlagen,
Musterbüchern, Preislisten, Prospekten usw. sind so genau wie
möglich gemacht, gelten aber dennoch nicht als zugesichert.
Etwaige Abweichungen berechtigen den Kunden weder zur Wandlung,
Minderung oder Schadensersatz, noch zum Rücktritt vom Vertrag. - Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Klischees, Rechnungs- sowie
sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen Dritten nur mit unserer
ausdrücklichen Zustimmung zugängig gemacht werden. Wir behalten an
ihnen Urheberrecht und Eigentum. - Der Kunde übernimmt für die von ihm durchgegebenen Abmessungen,
Maße und Zeichnungen das alleinige Risiko.
III. Preise und Zahlung
- Die Preise verstehen sich in D-Mark/Euro ab Lieferwerk oder ab Lager
zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht und Versicherung. - Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug
frei der von uns benannten Zahlstelle zu leisten und zwar innerhalb von
8 Tagen ab Rechnungsdatum. - Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird. - Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen. - Bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden
und wenn wir eine bei Vertragsabschluß bereits gegebene schlechte
Vermögenslage des Kunden nicht erkennen konnten, also insbesondere bei
Zahlungseinstellung und vertragswidrigem Verhalten uns gegenüber, sind
wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu
kündigen. Soweit wir bereits Leistungen erbracht haben, werden alle
unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen
haben, sofort fällig. - Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unstreitig sind.
IV. Lieferzeit und Lieferung
- Zusagen von Lieferterminen und Lieferfristen sind als annähernd zu
verstehen. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. - In Fällen höherer Gewalt bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer, die
Erfüllung behindernder oder wesentlich erschwerender Ereignisse, sowie
dann, wenn unser Vorlieferant aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
(z.B. Konkurs, Brandschaden, Streik usw.) nicht in der Lage ist, uns zu
beliefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem
Fall stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz nicht zu. Bei nur
teilweiser Befreiung des Verkäufers von der Lieferverpflichtung bleibt
der Kaufvertrag wegen der übrigen Gegenstände bestehen. - Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
V. Beanstandungen, Mängelrüge, Schäden
- Der Besteller muß die übersandte Ware sofort bei Anlieferung untersuchen
und Mängel unverzüglich schriftlich rügen. Wird die Ware auf Wunsch des
Bestellers an einen von ihm benannten Abnehmer direkt geliefert, so
hat der Besteller für eine entsprechende Erfüllung vorstehender
Untersuchungs- und Rügepflicht durch den Abnehmer Sorge zu tragen.
Liegt die Mängelrüge nicht innerhalb einer Woche nach der Lieferung
vor, so gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand übernommen, es sei
denn, daß der Mangel bei der Prüfung nicht erkennbar war. - Transportschäden oder Schäden der Verpackung sind, soweit sie offensichtlich
sind, sofort dem Frachtführer und uns schriftlich anzuzeigen.
Transportschäden berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der
Annahme. Wir verpflichten uns allerdings bereits jetzt, ihm unsere
Ansprüche gegen den Frachtführer und sämtliche mit der Beförderung
betrauten Unternehmen abzutreten.
VI. Gewährleistung und sonstige Haftung
- Wir leisten Gewähr in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung.
Kommen wir nach schriftlicher Aufforderung des Kunden den
vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, oder führen soweit zumutbar
mehrfache Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nicht zum vertraglich
vorausgesetzten Ergebnis, ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung
berechtigt. - Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden jeglicher Schadensersatzansprüche wie z.B. aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt. - Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften und bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer
Ware. - Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für
nicht voraussehbare Schäden ausgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen
Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen.
Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen
geleistet werden. - Der Kunde darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. - Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei länger
andauerndem Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie der Pfändung der Ware
durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendung findet. - Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die Forderungen des Kunden aus
der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab. - Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der
Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Das Recht zum
Widerruf haben wir nur in den in § 6 Ziffer 5 genannten Fällen. Ist der
Widerruf durch uns erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer
sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. - Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten
Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir insoweit zur Freigabe
von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
VIII. Rücktrittsrecht des Verkäufers
- Unterläuft dem Verkäufer ein Kalkulationsirrtum, so ist er zur
Richtigstellung und Neuberechnung des Kaufpreises verpflichtet. Macht er
hiervon Gebrauch, so haben der Käufer und Verkäufer das Recht, innerhalb
von 6 Tagen nach Erhalt der Neuberechnung vom Vertrag zurückzutreten.
IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des
Haager-Kaufrechtsabkommens. - Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Gummersbach Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Wir sind berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.








