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I. Allgemeines

  1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten gegenüber
    Kaufleuten und für alle mit diesen getätigte, beiderseitige
    Handelsgeschäfte. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten,
    nachdem sie dem Besteller einmal zugegangen sind, für alle folgenden
    Geschäfte. Unsere Bedingungen werden durch Auftragserteilung oder
    Annahme der Lieferung durch den Besteller anerkannt. Abweichende
    Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen,
    sind für uns unverbindlich, auch, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
    widersprechen.
  2. Eine uns erteilte Bestellung, gleichgültig, ob sie schriftlich oder mündlich
    an uns oder unsere Vertreter erteilt worden ist, wird für uns erst durch unsere
    schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich, es sei denn, wir hätten die
    Bestellung durch Auslieferung der bestellten Ware bereits angenommen.
    Abänderungen - auch für bereits laufende Aufträge - und Nebenabreden
    bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der schriflichen Bestätigung
    durch uns.

II. Angebote und Auftragsannahme

  1. Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
  2. Sämtliche Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen,
    Farbangaben, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen usw. in Angebotsunterlagen,
    Musterbüchern, Preislisten, Prospekten usw. sind so genau wie
    möglich gemacht, gelten aber dennoch nicht als zugesichert.
    Etwaige Abweichungen berechtigen den Kunden weder zur Wandlung,
    Minderung oder Schadensersatz, noch zum Rücktritt vom Vertrag.
  3. Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Klischees, Rechnungs- sowie
    sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen Dritten nur mit unserer
    ausdrücklichen Zustimmung zugängig gemacht werden. Wir behalten an
    ihnen Urheberrecht und Eigentum.
  4. Der Kunde übernimmt für die von ihm durchgegebenen Abmessungen,
    Maße und Zeichnungen das alleinige Risiko.

III. Preise und Zahlung

  1. Die Preise verstehen sich in D-Mark/Euro ab Lieferwerk oder ab Lager
    zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht und Versicherung.
  2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug
    frei der von uns benannten Zahlstelle zu leisten und zwar innerhalb von
    8 Tagen ab Rechnungsdatum.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
    können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als
    erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird.
  4. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
    Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der
    Deutschen Bundesbank zu berechnen.
  5. Bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden
    und wenn wir eine bei Vertragsabschluß bereits gegebene schlechte
    Vermögenslage des Kunden nicht erkennen konnten, also insbesondere bei
    Zahlungseinstellung und vertragswidrigem Verhalten uns gegenüber, sind
    wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu
    kündigen. Soweit wir bereits Leistungen erbracht haben, werden alle
    unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen
    haben, sofort fällig.
  6. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
    wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
    berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
    unstreitig sind.

IV. Lieferzeit und Lieferung

  1. Zusagen von Lieferterminen und Lieferfristen sind als annähernd zu
    verstehen. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
    Selbstbelieferung.
  2. In Fällen höherer Gewalt bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer, die
    Erfüllung behindernder oder wesentlich erschwerender Ereignisse, sowie
    dann, wenn unser Vorlieferant aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
    (z.B. Konkurs, Brandschaden, Streik usw.) nicht in der Lage ist, uns zu
    beliefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem
    Fall stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz nicht zu. Bei nur
    teilweiser Befreiung des Verkäufers von der Lieferverpflichtung bleibt
    der Kaufvertrag wegen der übrigen Gegenstände bestehen.
  3. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.

V. Beanstandungen, Mängelrüge, Schäden

  1. Der Besteller muß die übersandte Ware sofort bei Anlieferung untersuchen
    und Mängel unverzüglich schriftlich rügen. Wird die Ware auf Wunsch des
    Bestellers an einen von ihm benannten Abnehmer direkt geliefert, so
    hat der Besteller für eine entsprechende Erfüllung vorstehender
    Untersuchungs- und Rügepflicht durch den Abnehmer Sorge zu tragen.
    Liegt die Mängelrüge nicht innerhalb einer Woche nach der Lieferung
    vor, so gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand übernommen, es sei
    denn, daß der Mangel bei der Prüfung nicht erkennbar war.
  2. Transportschäden oder Schäden der Verpackung sind, soweit sie offensichtlich
    sind, sofort dem Frachtführer und uns schriftlich anzuzeigen.
    Transportschäden berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der
    Annahme. Wir verpflichten uns allerdings bereits jetzt, ihm unsere
    Ansprüche gegen den Frachtführer und sämtliche mit der Beförderung
    betrauten Unternehmen abzutreten.

VI. Gewährleistung und sonstige Haftung

  1. Wir leisten Gewähr in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung.
    Kommen wir nach schriftlicher Aufforderung des Kunden den
    vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, oder führen soweit zumutbar
    mehrfache Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nicht zum vertraglich
    vorausgesetzten Ergebnis, ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung
    berechtigt.
  2. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
    Mangelfolgeschäden jeglicher Schadensersatzansprüche wie z.B. aus
    Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
    Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind
    ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
    Last fällt.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei Fehlen
    zugesicherter Eigenschaften und bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer
    Ware.
  4. Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für
    nicht voraussehbare Schäden ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
    Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen
    Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen.
    Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen
    geleistet werden.
  2. Der Kunde darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
    Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
    durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei länger
    andauerndem Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung
    berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die
    Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie der Pfändung der Ware
    durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das
    Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
  4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
    veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die Forderungen des Kunden aus
    der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab.
  5. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der
    Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Das Recht zum
    Widerruf haben wir nur in den in § 6 Ziffer 5 genannten Fällen. Ist der
    Widerruf durch uns erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer
    sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung
    erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  6. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten
    Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir insoweit zur Freigabe
    von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

VIII. Rücktrittsrecht des Verkäufers

  1. Unterläuft dem Verkäufer ein Kalkulationsirrtum, so ist er zur
    Richtigstellung und Neuberechnung des Kaufpreises verpflichtet. Macht er
    hiervon Gebrauch, so haben der Käufer und Verkäufer das Recht, innerhalb
    von 6 Tagen nach Erhalt der Neuberechnung vom Vertrag zurückzutreten.

IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich
    das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des
    Haager-Kaufrechtsabkommens.
  2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
    juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
    Sondervermögen ist, ist Gummersbach Gerichtsstand für alle sich aus dem
    Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
    Wir sind berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand
    zu verklagen.
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

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